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Seiten: 1 2


- pattex - 26.07.2003

Was ich gehört habe ist aber das sogar private seiten eins brauchen!

das ist wirklich so eine sache mit dem impressum X(


- Zerogiven - 26.07.2003

Sunsonic könnte uns da jetzt sicher helfen Big Grin

mfg
Zerogiven


- mokka - 26.07.2003

Zitat:Original von Zerogiven
Sunsonic könnte uns da jetzt sicher helfen Big Grin

mfg
Zerogiven

Sicherlich aber er hat momentan genug anderes zu tun. Außerdem findet man auch einiges wenn man man google't ... z.B. http://www.netz-id.de/artikel1615.html

Aber leider wiedersprechen sich viele Sachen auch, deswegen weiß man nicht genau was man nun glauben soll. Die Frage die sich immernoch stellt, sowohl hier als auch bei mir ist folgende: Ist ein Impressum auch Pflicht für Private Seiten? Laut des Textes http://www.netz-id.de/artikel1615.html ist es das nämlich nicht!

robin


Impressumspflicht? - fl!nt - 27.07.2003

Laut § 6 TDG ist die Angabe von Name und (Niederlassungs-) Anschrift des Diensteanbieters (sog. Anbieterkennung) erforderlich. Bei juristischen Personen muss ein Vertretungsberechtigter genannt werden. Für den Begriff der "geschäftsmäßigen Angebote" gilt eine weite Definition.

Geschäftsmäßig sind alle Angebote, die aufgrund nachhaltiger Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht bereit gestellt werden. So gesehen fallen auch die meisten privaten Websites unter die Kennzeichnungspflicht. Weiter müssen Angaben enthalten sein, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen. Dazu gehört insbesondere die E-Mail-Adresse.

Wird der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht, die der behördlichen Zulassung bedarf - wie z.B. bei Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern - sind Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, Angaben zur Registereintragung (z.B. Handelsregister und Nummer) und für bestimmte Berufsgruppen (z.B. Rechtsanwälte) weitergehende Pflichtangaben bereitzustellen.

Erforderliche Angaben im Impressum

Name und Anschrift, unter der der Anbieter niedergelassen ist, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten;
Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Betreiber ermöglichen, einschliesslich eMail-Adresse;
Soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, soweit der Unternehmer für seinen Betrieb eine staatliche Zulassung benötigt;
Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das der Anbieter eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer;
In Fällen, in denen der Anbieter eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a des Umsatzsteuergesetzes besitzt, die Angabe dieser Nummer;
Bei Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Ärzten und Apothekern sind darüber hinaus die folgende Angaben zwingend erforderlich:
a) die Kammer, der die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Angaben dazu, wie diese zugänglich sind.

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So hab Dir das mal raus gesucht!
Ich würde an Deiner Stelle einfach Name, Anschrift und Email angeben.
8)