Haftung für Inhalte: OLG Köln: Keine Haftung für Admin-C - Druckversion +- net-board.net Archiv (https://net-board.net) +-- Forum: Deine eigene Homepage (https://net-board.net/forumdisplay.php?fid=26) +--- Forum: Grundlagen (https://net-board.net/forumdisplay.php?fid=13) +--- Thema: Haftung für Inhalte: OLG Köln: Keine Haftung für Admin-C (/showthread.php?tid=5902) |
Haftung für Inhalte: OLG Köln: Keine Haftung für Admin-C - cHAp - 14.10.2008 Hallo, Aktuell Erschienen: Haftung für Inhalte: OLG Köln: Keine Haftung für Admin-C --- Schnapp --- Ein Admin-C haftet nicht als Mitstörer für Marken- oder Wettbewerbsverletzungen, dass entschied nun das OLG Köln ( Urteil vom 15.08.2008 - Az.: 6 U 51/08 ). Bisher waren die Haftungspflichten eines C-Admins umstritten. Begründet wurde diese Entscheidung unter anderem damit, dass sich andernfalls unzumutbare Prüfungspflichten ergeben würden. --- Schnipp --- Den ganzen Artikel können Sie hier nachlesen: Haftung für Inhalte: OLG Köln: Keine Haftung für Admin-C |