30.03.2003, 11:23
Game Over für Kriegsspiele
Das am 1. April in Kraft tretende neue Jugendschutzgesetz ist kein Scherz. Was gut gemeint war, könnte künftig Demoversionen auf Werbe- und Beipack-CDs verhindern - und damit den Bestand ganzer Spiele-Genres in Frage stellen.
Egoshooter "Counterstrike": Für Fans ist das Bildschirm-Sport, für Gegner ein Killer-Training
Manchmal braucht es Druck, damit die Dinge ins Rollen kommen. So wurde der Entwurf für ein neues Jugendschutzgesetz seit Ende 2000 diskutiert, doch Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern verhinderten lange eine Einigung. Nach dem Amoklauf von Erfurt Ende April 2002 ging alles ganz schnell. Kaum gerieten digitale Spiele als Ursache ins Visier der Medien, zauberte die damalige Jugend- und Familienministerin Christine Bergmann im Juni ein neues Jugendschutzgesetz aus dem Hut. Das sollte Kinder vor brutalen Videospielen schützen.
Das tut es, ohne die Rechte der Eltern zu beschneiden. Was hinter den eigenen vier Wänden geschieht, bleibt auch nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April Privatsache. Wenn Papi dem Sprössling zu Ostern ein Zombie-Schlachtfest für die Playstation schenkt, beweist er einen Mangel an Geschmack oder schlicht Unwissenheit, aber verstößt nicht gegen gültiges Recht. Immerhin: Um Eltern vor gewollten und ungewollten Fehlgriffen dieser Art zu warnen, startet das Familienministerium im April eine Medienkampagne unter dem Motto "Schau hin". Sie soll Eltern und Kids zu bewusstem Medien-Konsum anleiten.
Keine Killerspiele für Kids
Das Jugendschutzgesetz zielt auf den sogenannten "öffentlichen Raum". Gemeint sind vor allem Räume, in denen Verkauf stattfindet. Händler dürfen Computer- und Videospiele nur noch an Kinder und Jugendliche verticken, deren Alter mit dem Aufkleber auf der Verpackung korrespondiert. "Freigegeben ohne Altersbeschränkung" steht da geschrieben, oder ab 6, 12 oder 16 Jahren. Geht es herber zu, erhält ein Spiel "Keine Jugendfreigabe".
Dann darf der Verkäufer das Spiel nur Volljährigen überlassen. Auch als Besteller beim Versandhändler muss man den Ausweis zur Hand haben. Laut Gesetz müssen Amazon und Co. sicherstellen, dass der Versand nicht an Kinder und Jugendliche erfolgt.
Zuständig für die Alterskennzeichnung bleibt die Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK). Seit September 1994 gelten deren Sticker als Empfehlung, ab dem 1. April sind sie Verpflichtung. Der 12-jährige Erwin darf nicht länger mit dem Egoshooter "Unreal 2" aus dem Laden spazieren. Tut er es doch, setzt es für den Händler eine Geldstrafe. Bei der Urteilsfindung der USK mischt neuerdings die Politik mit: Ein von den Bundesländern bestellter Jugendbeauftragter gibt die Empfehlungen der USK frei, oder legt sein Veto ein.
Das Ende der Demoversionen
Die meisten Fachzeitschriften müssen sich ebenfalls einer strengen Alterskontrolle unterziehen. Die beliebten Begleit-CDs, die mit Demoversionen und Video-Mitschnitten Lust auf neue Daddelware machen, dürfen ab dem 1. April kein sogenanntes "jugendbeeinträchtigendes Material" mehr enthalten. Der Gummiparagraph meint nach aktueller Auffassung des Gesetzgebers bewegte Bilder mit einer Altersfreigabe ab 16 Jahren.
Das trifft zwei populäre Genres besonders hart: Viele Egoshooter und Echtzeitstrategiespiele sind abonniert auf eine Freigabe ab 16 Jahren. Ausprobier-Versionen solcher Spiele sind auf Zeitschriften nicht mehr erlaubt. Natürlich könnten die Hersteller mogeln und den Verlagen entschärfte Fassungen überlassen. Die hätten mit dem Vollprogramm aber dann fast nur den Namen gemeinsam.
Nun stehen Gamer aber auf ungeschnittene Ware. Die bekommen sie nach wie vor im Internet. Denn Anbieter von Webseiten außerhalb Deutschlands scheren sich nicht um hiesige Vorschriften zur Alterskontrolle. Erstaunlicherweise müssen aber selbst Betreiber deutscher Internet-Seiten vorerst kaum um ihre Narrenfreiheit fürchten. Denn das Jugendschutzgesetz gilt nur für Spiele auf CD-ROMs und anderen physikalischen Datenträgern, nicht für Downloads aus dem Internet. Dafür ist ein ganz anderes Gesetzeswerk zuständig, nämlich der ebenfalls ab dem 1. April gültige Mediendienste-Staatsvertrag
In dem sind die Regeln zur Alterskontrolle eher schwammig formuliert. Die Verleger von Web-Magazinen im Internet müssen ihre Kunden nur dann einer Alterskontrolle unterziehen, wenn diese Software ohne Jugendfreigabe abrufen wollen. Streng genommen dürften auch für 16-Jährige freigegebene Demos und Games nur an entsprechend alte beziehungsweise ältere Daddler abgegeben werden. Doch solange es an praktikablen Kontroll-Mechanismen fehlt, dürfte die Erfurter Kommission für Jugendmedienschutz vermutlich Gnade vor Recht ergehen lassen. Kontroll-Systeme wie das der Internet Content Rating Association (ICRA) wird der Gesetzgeber erst gegen Ende des Jahres anerkennen. Bis dahin können 7-Jährige problemlos Demos downloaden, die für 16-Jährige geeignet scheinen, oder die einer deutschen Behörde nicht vorliegen. Schließlich feiern Spiele-Demos eher auf US-Servern als hierzulande Premiere.
Indiziertes Strategiespiel "Generals": Generelles Verbot historischer Kriegsszenarien?
Gesetzeslücke im Internet
Deutsche Internet-Medien müssen Unterhaltungs-Software aber zumindest dann aus dem Download-Bereich entfernen, wenn es sich um harten Stoff handelt. Stoff, der die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) auf den Plan ruft. Diese Behörde heißt ab dem 1. April anders, nämlich Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), doch sie tut im wesentlichen dasselbe wie bisher. Nämlich Medien aller Art, also Bücher, CDs oder Games, auf jugendgefährdende Inhalte prüfen. Die landen im Fall des Falles auf einer Liste indizierter Schriften, vom Volksmund Index genannt.
Die Folgen sind Werbe- und Versandverbote sowie Handelseinschränkungen, die so gravierend sind, dass sie einem Verkaufsverbot nahe kommen. Abgesehen davon sind theoretisch auch Eltern dran, die den Sprösslingen derart gebrandmarkte Software "unter gröblicher Verletzung der Erziehungspflicht" überlassen, wie das im Juristendeutsch heißt. Das träfe viele Mamas und Daddys. Denn der Gesetzgeber setzte zuletzt Bestseller wie "Unreal Tournament 2003" und "Vice City" auf den Index.
In Zukunft kann nicht mehr indiziert werden, was, wie diese beiden Titel, vorher von der USK geprüft und freigeben wurde. Trotzdem wird wohl mehr und schneller indiziert als bisher. Die BPjS durfte erst nach Hinweis von Jugendämtern oder dem Familienministerium aktiv werden, als BPjM kann sie autonom einschreiten. Spiele landen sogar automatisch auf dem Index, wenn sie Gewalt oder Krieg verherrlichen, also Krieg bagatellisieren oder die Schrecken des Krieges unerwähnt lassen.
Dieses Reglement könnte vor allem Echtzeitstrategiespiele treffen, denn das Genre lebt von militärischen Konflikten zwischen Ländern und Herrschern. Die Praxis wird zeigen, wie eng der Gesetzgeber den Begriff der Kriegsverherrlichung sieht. Christine Mühlbach, die Pressereferentin des Bundesfamilienministeriums, findet jedenfalls, dass das jüngst kurz nach Erscheinen indizierte "Command & Conquer: Generals" nach den neuen Regularien schlechte Karten hätte. Die Konfliktsimulation müsste der BPjM gar nicht zur Prüfung vorliegen; sie wäre bereits am Tag der Veröffentlichung reif für den Index, weil Napalmangriffe auf die Bevölkerung zum Sieg führen.
Wenn allerdings schon die fiktiven Szenarien eines "Generals" als jugendgefährdend gelten, um wie viel kritischer geht Vater Staat zukünftig mit Spielen wie "Commandos" und "Sudden Strike" ins Gericht? Wo endet die Unterhaltung, wo beginnt die Verharmlosung? Getreu den Buchstaben des Gesetzes könnte Unterhaltungssoftware, die den Zweiten Weltkrieg thematisiert, bald eine bedrohte Spezies sein.
Quelle und mehr unter: Spiegel-Online
Das am 1. April in Kraft tretende neue Jugendschutzgesetz ist kein Scherz. Was gut gemeint war, könnte künftig Demoversionen auf Werbe- und Beipack-CDs verhindern - und damit den Bestand ganzer Spiele-Genres in Frage stellen.
Egoshooter "Counterstrike": Für Fans ist das Bildschirm-Sport, für Gegner ein Killer-Training
Manchmal braucht es Druck, damit die Dinge ins Rollen kommen. So wurde der Entwurf für ein neues Jugendschutzgesetz seit Ende 2000 diskutiert, doch Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern verhinderten lange eine Einigung. Nach dem Amoklauf von Erfurt Ende April 2002 ging alles ganz schnell. Kaum gerieten digitale Spiele als Ursache ins Visier der Medien, zauberte die damalige Jugend- und Familienministerin Christine Bergmann im Juni ein neues Jugendschutzgesetz aus dem Hut. Das sollte Kinder vor brutalen Videospielen schützen.
Das tut es, ohne die Rechte der Eltern zu beschneiden. Was hinter den eigenen vier Wänden geschieht, bleibt auch nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April Privatsache. Wenn Papi dem Sprössling zu Ostern ein Zombie-Schlachtfest für die Playstation schenkt, beweist er einen Mangel an Geschmack oder schlicht Unwissenheit, aber verstößt nicht gegen gültiges Recht. Immerhin: Um Eltern vor gewollten und ungewollten Fehlgriffen dieser Art zu warnen, startet das Familienministerium im April eine Medienkampagne unter dem Motto "Schau hin". Sie soll Eltern und Kids zu bewusstem Medien-Konsum anleiten.
Keine Killerspiele für Kids
Das Jugendschutzgesetz zielt auf den sogenannten "öffentlichen Raum". Gemeint sind vor allem Räume, in denen Verkauf stattfindet. Händler dürfen Computer- und Videospiele nur noch an Kinder und Jugendliche verticken, deren Alter mit dem Aufkleber auf der Verpackung korrespondiert. "Freigegeben ohne Altersbeschränkung" steht da geschrieben, oder ab 6, 12 oder 16 Jahren. Geht es herber zu, erhält ein Spiel "Keine Jugendfreigabe".
Dann darf der Verkäufer das Spiel nur Volljährigen überlassen. Auch als Besteller beim Versandhändler muss man den Ausweis zur Hand haben. Laut Gesetz müssen Amazon und Co. sicherstellen, dass der Versand nicht an Kinder und Jugendliche erfolgt.
Zuständig für die Alterskennzeichnung bleibt die Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK). Seit September 1994 gelten deren Sticker als Empfehlung, ab dem 1. April sind sie Verpflichtung. Der 12-jährige Erwin darf nicht länger mit dem Egoshooter "Unreal 2" aus dem Laden spazieren. Tut er es doch, setzt es für den Händler eine Geldstrafe. Bei der Urteilsfindung der USK mischt neuerdings die Politik mit: Ein von den Bundesländern bestellter Jugendbeauftragter gibt die Empfehlungen der USK frei, oder legt sein Veto ein.
Das Ende der Demoversionen
Die meisten Fachzeitschriften müssen sich ebenfalls einer strengen Alterskontrolle unterziehen. Die beliebten Begleit-CDs, die mit Demoversionen und Video-Mitschnitten Lust auf neue Daddelware machen, dürfen ab dem 1. April kein sogenanntes "jugendbeeinträchtigendes Material" mehr enthalten. Der Gummiparagraph meint nach aktueller Auffassung des Gesetzgebers bewegte Bilder mit einer Altersfreigabe ab 16 Jahren.
Das trifft zwei populäre Genres besonders hart: Viele Egoshooter und Echtzeitstrategiespiele sind abonniert auf eine Freigabe ab 16 Jahren. Ausprobier-Versionen solcher Spiele sind auf Zeitschriften nicht mehr erlaubt. Natürlich könnten die Hersteller mogeln und den Verlagen entschärfte Fassungen überlassen. Die hätten mit dem Vollprogramm aber dann fast nur den Namen gemeinsam.
Nun stehen Gamer aber auf ungeschnittene Ware. Die bekommen sie nach wie vor im Internet. Denn Anbieter von Webseiten außerhalb Deutschlands scheren sich nicht um hiesige Vorschriften zur Alterskontrolle. Erstaunlicherweise müssen aber selbst Betreiber deutscher Internet-Seiten vorerst kaum um ihre Narrenfreiheit fürchten. Denn das Jugendschutzgesetz gilt nur für Spiele auf CD-ROMs und anderen physikalischen Datenträgern, nicht für Downloads aus dem Internet. Dafür ist ein ganz anderes Gesetzeswerk zuständig, nämlich der ebenfalls ab dem 1. April gültige Mediendienste-Staatsvertrag
In dem sind die Regeln zur Alterskontrolle eher schwammig formuliert. Die Verleger von Web-Magazinen im Internet müssen ihre Kunden nur dann einer Alterskontrolle unterziehen, wenn diese Software ohne Jugendfreigabe abrufen wollen. Streng genommen dürften auch für 16-Jährige freigegebene Demos und Games nur an entsprechend alte beziehungsweise ältere Daddler abgegeben werden. Doch solange es an praktikablen Kontroll-Mechanismen fehlt, dürfte die Erfurter Kommission für Jugendmedienschutz vermutlich Gnade vor Recht ergehen lassen. Kontroll-Systeme wie das der Internet Content Rating Association (ICRA) wird der Gesetzgeber erst gegen Ende des Jahres anerkennen. Bis dahin können 7-Jährige problemlos Demos downloaden, die für 16-Jährige geeignet scheinen, oder die einer deutschen Behörde nicht vorliegen. Schließlich feiern Spiele-Demos eher auf US-Servern als hierzulande Premiere.
Indiziertes Strategiespiel "Generals": Generelles Verbot historischer Kriegsszenarien?
Gesetzeslücke im Internet
Deutsche Internet-Medien müssen Unterhaltungs-Software aber zumindest dann aus dem Download-Bereich entfernen, wenn es sich um harten Stoff handelt. Stoff, der die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) auf den Plan ruft. Diese Behörde heißt ab dem 1. April anders, nämlich Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), doch sie tut im wesentlichen dasselbe wie bisher. Nämlich Medien aller Art, also Bücher, CDs oder Games, auf jugendgefährdende Inhalte prüfen. Die landen im Fall des Falles auf einer Liste indizierter Schriften, vom Volksmund Index genannt.
Die Folgen sind Werbe- und Versandverbote sowie Handelseinschränkungen, die so gravierend sind, dass sie einem Verkaufsverbot nahe kommen. Abgesehen davon sind theoretisch auch Eltern dran, die den Sprösslingen derart gebrandmarkte Software "unter gröblicher Verletzung der Erziehungspflicht" überlassen, wie das im Juristendeutsch heißt. Das träfe viele Mamas und Daddys. Denn der Gesetzgeber setzte zuletzt Bestseller wie "Unreal Tournament 2003" und "Vice City" auf den Index.
In Zukunft kann nicht mehr indiziert werden, was, wie diese beiden Titel, vorher von der USK geprüft und freigeben wurde. Trotzdem wird wohl mehr und schneller indiziert als bisher. Die BPjS durfte erst nach Hinweis von Jugendämtern oder dem Familienministerium aktiv werden, als BPjM kann sie autonom einschreiten. Spiele landen sogar automatisch auf dem Index, wenn sie Gewalt oder Krieg verherrlichen, also Krieg bagatellisieren oder die Schrecken des Krieges unerwähnt lassen.
Dieses Reglement könnte vor allem Echtzeitstrategiespiele treffen, denn das Genre lebt von militärischen Konflikten zwischen Ländern und Herrschern. Die Praxis wird zeigen, wie eng der Gesetzgeber den Begriff der Kriegsverherrlichung sieht. Christine Mühlbach, die Pressereferentin des Bundesfamilienministeriums, findet jedenfalls, dass das jüngst kurz nach Erscheinen indizierte "Command & Conquer: Generals" nach den neuen Regularien schlechte Karten hätte. Die Konfliktsimulation müsste der BPjM gar nicht zur Prüfung vorliegen; sie wäre bereits am Tag der Veröffentlichung reif für den Index, weil Napalmangriffe auf die Bevölkerung zum Sieg führen.
Wenn allerdings schon die fiktiven Szenarien eines "Generals" als jugendgefährdend gelten, um wie viel kritischer geht Vater Staat zukünftig mit Spielen wie "Commandos" und "Sudden Strike" ins Gericht? Wo endet die Unterhaltung, wo beginnt die Verharmlosung? Getreu den Buchstaben des Gesetzes könnte Unterhaltungssoftware, die den Zweiten Weltkrieg thematisiert, bald eine bedrohte Spezies sein.
Quelle und mehr unter: Spiegel-Online