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/showthread.php 1118 build_postbit




GoogleMaileinladung
#1
Für die die Englisch können, ich hab noch 49 Einladungen frei. :huhu:


Wer einen Account haben will, soll sich per PN melden. :anweisung:

EDIT: SInd nur mehr 48 =)
Free-Webspace (100MB, 2 MySQL, PHP) + Foren-Hosting

[Bild: button2.gif]

[Bild: sebisig0ht.jpg]
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#2
Ich hab mal ne frage:
Wie läd man andere in GMail ein, so wie du es getahn hast? ?(
Ich hab nämlich jetzt einen von sebi1892 Big Grin
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#3
irgednwo an der seite steht glaub ich invite oder sowas. einfach mal lesen
Alles rund um die Video und Audiobearbeitung findet ihr
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#4
ich würde dir raten extra GoogleMail zu schreiben... gibt abmahnungen wegen ungestattetem gebrauch des namens. (Beträgt sich auf 30.000 €)

nachzulesen in diversen Webmaster-Foren.. und ich kenne einen Fall persönlich!

Nur ein Tipp :zwinker:
[Bild: style1,Webmaster-Markt-dot-com.png]
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#5
@daswinkind

Wenn du eingeloggt bist ganz links unten steht "Invite", darunter steht "Preview", klick darauf Smile

@Real_Master

Ist geändert :hüpf:

Google ist schon komisch :grübel:

Mein Beileid für deinen Kumpel.
Free-Webspace (100MB, 2 MySQL, PHP) + Foren-Hosting

[Bild: button2.gif]

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#6
Zitat:Original von sebi1892
@daswinkind

Wenn du eingeloggt bist ganz links unten steht "Invite", darunter steht "Preview", klick darauf Smile
Gib mal nen Screen, oder Beschreib mal den Platz.
Ich find das nich :kotz01:.
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#7
:huhu: :idee:


Angehängte Dateien Thumbnail(s)
   
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#8
Den kompletten Text findet ihr auf:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/57634

Quelle: http://www.heise.de

Gmail-Einladungen: Erste einstweilige Verfügung
Im Fall der Abmahnungen für Gmail-Nutzer, die Einladungen für Googles E-Mail-Dienst verkauft hatten, ist die erste einstweilige Verfügung ergangen. Das Landgericht Hamburg verbietet einem Gmail-Nutzer im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland unter dem Zeichen "Gmail"-Invitations [Zugangscodes] für die Einrichtung von"Gmail"-e-mail-Accounts anzubieten, zu vertreiben und/oder in sonstiger Weise in den Verkehr zu bringen. [...]

EDIT:
Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, bezieht sich die Abmahnung aber nur auf den kommerziellen Bereich. :grübel:
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#9
Wenn ich das richtig verstanden habe darf man sie nicht verkaufen.
Dieser Satz wundert mich aber:

"und/oder in sonstiger Weise in den Verkehr zu bringen. [...]"

Das würde ja heißen, man dürfte sie nicht in Foren unter dem Begriff gmail * anbieten. :grübel:
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#10
Hi leute,

hat noch jemand eine Einladung für mich? Will mich nun mal anmelden um den Messenger zu testen.

Danke
bis dann

gruß pattex
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