27.07.2003, 00:33
Laut § 6 TDG ist die Angabe von Name und (Niederlassungs-) Anschrift des Diensteanbieters (sog. Anbieterkennung) erforderlich. Bei juristischen Personen muss ein Vertretungsberechtigter genannt werden. Für den Begriff der "geschäftsmäßigen Angebote" gilt eine weite Definition.
Geschäftsmäßig sind alle Angebote, die aufgrund nachhaltiger Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht bereit gestellt werden. So gesehen fallen auch die meisten privaten Websites unter die Kennzeichnungspflicht. Weiter müssen Angaben enthalten sein, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen. Dazu gehört insbesondere die E-Mail-Adresse.
Wird der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht, die der behördlichen Zulassung bedarf - wie z.B. bei Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern - sind Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, Angaben zur Registereintragung (z.B. Handelsregister und Nummer) und für bestimmte Berufsgruppen (z.B. Rechtsanwälte) weitergehende Pflichtangaben bereitzustellen.
Erforderliche Angaben im Impressum
Name und Anschrift, unter der der Anbieter niedergelassen ist, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten;
Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Betreiber ermöglichen, einschliesslich eMail-Adresse;
Soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, soweit der Unternehmer für seinen Betrieb eine staatliche Zulassung benötigt;
Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das der Anbieter eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer;
In Fällen, in denen der Anbieter eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a des Umsatzsteuergesetzes besitzt, die Angabe dieser Nummer;
Bei Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Ärzten und Apothekern sind darüber hinaus die folgende Angaben zwingend erforderlich:
a) die Kammer, der die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Angaben dazu, wie diese zugänglich sind.
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So hab Dir das mal raus gesucht!
Ich würde an Deiner Stelle einfach Name, Anschrift und Email angeben.
8)
Geschäftsmäßig sind alle Angebote, die aufgrund nachhaltiger Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht bereit gestellt werden. So gesehen fallen auch die meisten privaten Websites unter die Kennzeichnungspflicht. Weiter müssen Angaben enthalten sein, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen. Dazu gehört insbesondere die E-Mail-Adresse.
Wird der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht, die der behördlichen Zulassung bedarf - wie z.B. bei Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern - sind Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, Angaben zur Registereintragung (z.B. Handelsregister und Nummer) und für bestimmte Berufsgruppen (z.B. Rechtsanwälte) weitergehende Pflichtangaben bereitzustellen.
Erforderliche Angaben im Impressum
Name und Anschrift, unter der der Anbieter niedergelassen ist, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten;
Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Betreiber ermöglichen, einschliesslich eMail-Adresse;
Soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, soweit der Unternehmer für seinen Betrieb eine staatliche Zulassung benötigt;
Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das der Anbieter eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer;
In Fällen, in denen der Anbieter eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a des Umsatzsteuergesetzes besitzt, die Angabe dieser Nummer;
Bei Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Ärzten und Apothekern sind darüber hinaus die folgende Angaben zwingend erforderlich:
a) die Kammer, der die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Angaben dazu, wie diese zugänglich sind.
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So hab Dir das mal raus gesucht!
Ich würde an Deiner Stelle einfach Name, Anschrift und Email angeben.
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