12.01.2008, 15:27
Bis jetzt wars bei Gerichtsentscheidungen meist so, dass als Linknamen Impressum und Kontakt akzeptiert wurden. Bei andern Linknamen könnt man Probleme bekommen.
Das mit sichtbar im oberen Bereich von jeder Seite erreichbar gehört zu eher älteren Urteilen. Neuere Urteile erlauben, dass das Impressum selbst über 2 Klicks erreichbar ist, sofern der Weg klar ist.
Für diejenigen die es etwas genauer wissen wollen:
http://www.anbieterkennung.de/
Das mit sichtbar im oberen Bereich von jeder Seite erreichbar gehört zu eher älteren Urteilen. Neuere Urteile erlauben, dass das Impressum selbst über 2 Klicks erreichbar ist, sofern der Weg klar ist.
Für diejenigen die es etwas genauer wissen wollen:
http://www.anbieterkennung.de/
Write this on my gravestone, write this right on my grave, "To whisky and women, here lies a poor slave".
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Hagenberger Kreis zur Förderung der digitalen Sicherheit
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