Unvollständiger Name im Impressum kann abgemahnt werden
#3
Genau das hab ich mir auch gedacht als ich das Lies. Sad Ist doch nicht mehr normal. Sad Es gibt Menschen die mit Bewusst aus einen Grund ihren Namen wie "V. Nachname" machen. Ich kenne da beispielsweise jemand, die das nicht aus Langerweile macht. Die Richter haben doch gar keine Ahnung was im Internet abgeht, die denken immer; Muss wie im Realen Leben sein.

Da werden sich wohl einige wirklich drauf einstellen müssen und/oder ggfs. sich auf Treuhand Service einlassen müssen.

Aber um noch zu betonen als TIPP:

Bekommt wer eine Abmahnung. Sofort Reagieren, Widersprechen und gegen Anzeige gegen diese Person/Kanzlei stellen wegen Wettbewerbswidrigkeit, ggfs gegen Abmahnung stellen wegen Wettbewerbswidrigkeit. Um so mehr man nämlich gegen anspricht, um so schneller werden die Richter mehr fälle bekommen und sich das gesamte Impressums Segment nochmal überlegen müssen.
Liebe Grüße,
cHAp  :drink:

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[Kein Betreff] - von pattex - 12.12.2008, 01:44
[Kein Betreff] - von cHAp - 12.12.2008, 07:41

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