Haftung für Inhalte: OLG Köln: Keine Haftung für Admin-C
#1
Hallo,

Aktuell Erschienen: Haftung für Inhalte: OLG Köln: Keine Haftung für Admin-C

--- Schnapp ---
Ein Admin-C haftet nicht als Mitstörer für Marken- oder Wettbewerbsverletzungen, dass entschied nun das OLG Köln ( Urteil vom 15.08.2008 - Az.: 6 U 51/08 ). Bisher waren die Haftungspflichten eines C-Admins umstritten. Begründet wurde diese Entscheidung unter anderem damit, dass sich andernfalls unzumutbare Prüfungspflichten ergeben würden.
--- Schnipp ---

Den ganzen Artikel können Sie hier nachlesen: Haftung für Inhalte: OLG Köln: Keine Haftung für Admin-C
Liebe Grüße,
cHAp  :drink:

Meine Webseite: xprog.de - mailda.de - wazesn.de - chatworkers.de
  Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Haftung für Inhalte: OLG Köln: Keine Haftung für Admin-C - von cHAp - 14.10.2008, 14:22

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste